Für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/Innen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten.
Finanzamt:
Das Finanzamt fördert Ihre Weiterbildung! Seit 1. Jänner 2000 können auch Arbeitnehmer Kurs- und Fortbildungskosten, die mit ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, von der Steuer als Werbungskosten im Zuge des Jahresausgleiches absetzen.
Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in die NEUE berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der BISHERIGEN Tätigkeit nicht verwandt ist. Generell abzusetzen sind kaufmännische und bürotechnische Kurse, nicht aber Kurse die aus privaten Gründen besucht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt!
ESF-Förderung (Europäischer Sozialfond):
Unterlagen zum Ansuchen von Förderungen anbei zum Downloaden:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT):
Unterlagen zum Ansuchen von Förderungen unter "Finanzierung & Förderung - TOP-Tourismus-Förderung": http://www.oeht.at
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. (ÖHT) ist eine Spezialbank zur Finanzierung und Förderung von Investitionen im Tourismus. Aus mehr als 50jähriger Erfahrung kann auf ein umfangreiches Branchenwissen zurückgegriffen werden, da die ÖHT die Entwicklung der österreichischen Freizeitwirtschaft als Finanzierungs- und Förderungsinstitut wesentlich mitgestaltet hat.
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